Im Rahmen eines Konzeptes für ein Wohnungsgebiet wurden wir bereits vor dem Grundstückskauf beauftragt, die planungsrechtliche Umsetzbarkeit der angebotenen Flächen zu prüfen. Dabei erfolgte insbesondere die Gegenüberstellung der kalkulierten und vermarkteten Flächen mit den tatsächlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, um frühzeitig die realistisch bebaubaren Flächen sowie mögliche Risiken und Einschränkungen für den Erwerber zu bewerten.