Zur Reduzierung der Schallausbreitung gegenüber der angrenzenden Nachbarbebauung planten wir einen Lärmschutzwall mit einer Höhe von über fünf Metern. Da Aufschüttungen ab einer Höhe von drei Metern genehmigungspflichtig sind, wurde für die Maßnahme zusätzlich ein entsprechendes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt und begleitet. Neben den schalltechnischen Anforderungen standen dabei insbesondere die topografische Einbindung sowie die Auswirkungen auf die umliegende Bebauung im Fokus der Planung.